Freiheit der Kunst?

Dresden, 16.04.2010

Mit großem Unverständnis hat die Frauen Union Sachsen das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden im Rechtsstreit zur öffentlichen Ausstellung  des Gemäldes von Frau Lust zur Kenntnis genommen. Damit wird eine Stärkung des Vertrauens in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht erreicht und die Autorität der demokratisch gewählten Oberbürgermeisterin von Dresden und unserer ehemaligen Landesvorsitzenden der Frauen Union untergraben.

Während in anderen Bereichen der Schutz der Person und der persönlichen Selbstbestimmung, z. B. beim Datenschutz, einen hohen Schutzwert hat, wird hier mit der Begründung der Schutzwürdigkeit der allgemeinen Meinungsfreiheit und der "Kunst im verfassungsrechtlichen Sinne" in eine äußerst sensible private Sphäre eingegriffen. Jetzt wurde juristisch entschieden, was mit einem gesunden und moralischen Werteverständnis zu regeln gewesen wäre.

 

Termine Landesverband Sachsen

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Landesvorstandssitzung

13. Juni 2012
19:00 Uhr
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